Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Behandlungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungsverträge zwischen der Physiotherapie Wenzel (nachfolgend „Praxis“) und dem Patienten (nachfolgend „Patient“).

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, die Praxis hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

  3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist in den Räumlichkeiten der Praxis einsehbar, auf der Website veröffentlicht und wird dem Patienten auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen sowie gegebenenfalls ergänzender Leistungen wie Beratung, Prävention oder medizinisches Training, soweit diese vereinbart wurden.

  2. Grundlage der Behandlung ist entweder

    • eine gültige ärztliche Verordnung oder

    • eine private Behandlungsvereinbarung zwischen Praxis und Patient.

  3. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Der Behandlungserfolg hängt von individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen und der Mitwirkung des Patienten ab.

§ 3 Zustandekommen des Behandlungsvertrags

  1. Der Behandlungsvertrag kommt durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins zustande. Die Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen.

  2. Bei verordnungsbasierten Leistungen ist die ärztliche Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin vorzulegen. Erfolgt dies nicht, ist die Praxis berechtigt, die Behandlung als Privatleistung durchzuführen oder abzulehnen.

§ 4 Leistungsdurchführung

  1. Die Praxis erbringt ihre Leistungen nach dem jeweils anerkannten Stand der physiotherapeutischen Wissenschaft sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.

  2. Die Behandlung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal der Praxis.

  3. Die Praxis ist berechtigt, vereinbarte Termine bei Verhinderung eines Therapeuten zu verschieben oder die Behandlung durch einen anderen gleichwertig qualifizierten Therapeuten durchführen zu lassen.

  4. Die Praxis ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Zumutbare zeitliche Abweichungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Kostenträger
    • Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der ärztlichen Verordnung.

    • Privatversicherte und Selbstzahler: Die Vergütung richtet sich nach der mit der Praxis vereinbarten Preisliste.

    • Die Praxis weist ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland kein einheitliches Gebührenverzeichnis für physiotherapeutische Leistungen besteht.

  2. Zahlungsbedingungen
    • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    • Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen sind vom Patienten direkt an die Praxis zu leisten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen.

    • Gerät der Patient in Zahlungsverzug, ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Termine, Absagen und Ausfallhonorar

  1. Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich.

  2. Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage bei der Praxis.

  3. Erfolgt eine Absage nicht fristgerecht oder erscheint der Patient nicht zum Termin, ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

  4. Das Ausfallhonorar entspricht der Vergütung der geplanten Behandlung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- €. Grundlage ist § 615 BGB in Verbindung mit § 611 BGB, da die Praxis die Leistung angeboten und die Durchführung vorbereitet hat.

  5. Ein Ausfallhonorar wird nicht berechnet, wenn der Patient den Ausfall aus einem wichtigen, nicht vorhersehbaren Grund zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung oder Unfall). Die Darlegungs- und Nachweispflicht hierfür trägt der Patient.

  6. Die Praxis informiert den Patienten spätestens bei der Terminvereinbarung über diese Regelung.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung der Praxis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wird für alle Fälle von einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt bleibt eine weitgehende Haftung, auch in Bezug auf Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiter, für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Der Patient ist verpflichtet, den Therapeuten über alle behandlungsrelevanten gesundheitlichen Umstände vollständig zu informieren. Für Schäden infolge unvollständiger oder unrichtiger Angaben übernimmt die Praxis keine Haftung.

§ 8 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Behandlungsvertrags und zur Abrechnung verarbeitet.

  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Abrechnung erforderlich ist.

§ 9 Schweigepflicht

  1. Alle Mitarbeiter der Praxis unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

  2. Eine Entbindung von der Schweigepflicht bedarf der schriftlichen Erklärung des Patienten.

§ 10 Ausführungsort

  1. Ausführungsort der Behandlung ist grundsätzlich der Sitz der Praxis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Bei vereinbarten Hausbesuchen gilt der Ort des Hausbesuchs als Ausführungsort.

  3. Der Patient stellt sicher, dass am vereinbarten Ausführungsort geeignete Bedingungen für die Behandlung bestehen. Ist dies nicht der Fall, kann die Praxis die Behandlung abbrechen und ein Ausfallhonorar gemäß § 6 berechnen.

§ 11 Rücktrittsrecht der Praxis

  1. Die Praxis ist berechtigt, den Behandlungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei:

    • wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen,

    • Zahlungsverzug trotz Mahnung,

    • erheblichem vertragswidrigem oder respektlosem Verhalten.

  2. Bereits erbrachte Leistungen sowie fällige Ausfallhonorare bleiben zahlungspflichtig.

  3. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Umständen (z.B. plötzliche Erkrankung eines Therapeuten) ist die Praxis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Änderungen dieser AGB werden dem Patienten in geeigneter Weise bekanntgegeben. Sie gelten als akzeptiert, sofern der Patient nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Praxis.